Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
ab Sonntag, den 03. April 2022 wird Corona-Verordnung Schule erneut angepasst.
Auf Grund der vielen, vielen Neuinfektionen ist es dennoch wichtig, vorsichtig zu sein.
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 gilt:
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Veranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist jedoch neben dem Impfen der wirksamste Schutz.
Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die Maske weiterhin freiwillig zu tragen.
Schülerinnen und Schüler werden weiterhin 2x pro Woche, Beschäftigte jeden Präsenztag, zu testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.
Die weitere Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln und das regelmäßige Lüften werden empfohlen. Die bisherigen Hygienevorgaben für den Unterricht im Fach Musik sind nicht mehr verpflichtend.
Die fünftägige „Kohorten Pflicht“ und auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Ein mögliches Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt nur noch für Personen, die einer Testpflicht nicht nachkommen.
Personen die der Absonderungspflicht unterliegen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.
Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist weiterhin auf Antrag möglich.
Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die glaubhaft macht, dass der Schüler oder die Schülerin oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen muss. Bereits bewilligte Befreiungen bleiben gültig.
Für Veranstaltungen gelten keine Einschränkungen mehr.
Eine zeitweise Umstellung auf Fernunterricht soll, bis zu den Osterferien, in Absprache mit dem Schulamt weiterhin möglich sein.
Eine räumliche Trennung von immunisierten und nichtimmunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schüler ist nicht mehr erforderlich. Alle anderen Regelungen
Bzgl. den Prüfungen gelten fort.
01.04.22; gez. G. Dülger