Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lock down bis 31. Januar zu verlängern.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen.
Schulen bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Ebenso erfasst von dieser Regelung ist das Betreuungsangebot des Horts an der Südstadtschule.
Zielsetzung ist es jedoch, Grundschulen ab dem 18. Januar 2021 wieder flächendeckend zu öffnen. Eine Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus.
Für die Südstadtschule gelten daher folgende Regelungen im Einzelnen:
Abholung der Lernpakete zu folgenden Zeiten im Grundschulgebäude EG (Eingang rechte Seite – Ausgang linke Seite; alle Materialien stehen nach Klassensortiert und mit Namen versehen dort in Kisten bereit)
Freitag, 08.01.21: 9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
Samstag, 09.01.21: 9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Zeiten!
Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den Klassen 5 bis 8 für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz an der Schule vorgenommen werden.
Klasse 9 |
Mo |
Di |
Mi |
Do |
Fr |
1. Stunde
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Sturm |
Großpietsch |
Großpietsch |
T/AES Ger/Marsch |
Sturm |
2. Stunde
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Sturm |
Sturm |
Großpietsch |
T/AES Ger/Marsch |
Sturm |
3. Stunde
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Sturm |
Sturm |
Sturm |
T/AES Ger/Marsch |
Sturm |
4. Stunde
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Sturm |
Sturm |
Sturm |
Sturm |
Sturm |
5. Stunde
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Sturm |
Sturm |
Sturm |
Sturm |
- |
6. Stunde
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Sturm |
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Für die Kinder der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule eingerichtet.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
(Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung – siehe Schreiben im Anhang)
Ein Antrag auf Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail, oder auch schriftlich abgeben werden. Das Sekretariat ist hierfür am Freitag ab 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt.
Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:
Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort
8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte
12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort
Nicht Hortkinder: 7.45 Uhr- 13.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule
Für Kinder der Klassen 5 bis 8, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen weißt die Schule ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme am Fernlernunterricht online auf Grund der fehlenden technischen Infrastruktur an der Schule nur eingeschränkt möglich sein wird.
Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die
Gez.: G. Dülger
Schulleitung Südstadtschule