Regelungen für die Südstadtschule ab dem 11. Januar 2021 (7.1.21)

 

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lock down bis 31. Januar zu verlängern.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen.

Schulen bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Ebenso erfasst von dieser Regelung ist das Betreuungsangebot des Horts an der Südstadtschule.

Zielsetzung ist es jedoch, Grundschulen ab dem 18. Januar 2021 wieder flächendeckend zu öffnen. Eine Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus.

Für die Südstadtschule gelten daher folgende Regelungen im Einzelnen:

• Grundschule: In der Woche vom 11. Januar bis 15. Januar 2021 findet an der Südstadtschule kein Präsenzunterrichtfür die Klassen 1 bis 4 an  der Schule statt. Für das Lernen mit Materialien zu Hause, werden den Schülerinnen und Schülern analoge Lernmaterialien zur Verfügung gestellt.

Abholung der Lernpakete zu folgenden Zeiten im Grundschulgebäude EG (Eingang rechte Seite – Ausgang linke Seite; alle Materialien stehen nach Klassensortiert und mit Namen versehen dort in Kisten bereit)

Freitag, 08.01.21: 9.00 bis 12.00 Uhr 

13.00 bis 15.00 Uhr

Samstag, 09.01.21: 9.00 bis 13.00 Uhr

Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Zeiten!

 

• Werkrealschule: Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 wird Fernunterricht angeboten. Dieser Fernunterricht erfolgt weitestgehend über die Lernplattform schulcloud der Südstadtschule und wird durch die Klassenlehrer organisiert.  Hierfür bitte ich alle Eltern sicherzustellen dass Ihr Kind den von der Schule eingerichteten Zugang für jedes Kind  zur schulcloud der Südstadtschule nutzen kann. 

Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den Klassen 5 bis 8 für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz an der Schule vorgenommen werden.

• Abschlussklassen: Für die Klasse 9 (Abschlussklasse) wird an der Südstadtschule vom 11. Januar bis 15. Januar Präsenzunterricht an der Schule angeboten werden. Zu folgenden Unterrichtszeiten:

Klasse 9

Mo

Di

Mi

Do

Fr

1. Stunde

Sturm

Großpietsch

Großpietsch

T/AES

Ger/Marsch

Sturm

2. Stunde

Sturm

Sturm

Großpietsch

T/AES

Ger/Marsch

Sturm

3. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

T/AES

Ger/Marsch

Sturm

4. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

Sturm

Sturm

5. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

Sturm

-

6. Stunde

-

-

-

Sturm

-

 

• Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 1 bis 7

Für die Kinder der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule eingerichtet.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

(Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung – siehe Schreiben im Anhang)

Ein Antrag auf Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail, oder auch schriftlich abgeben werden. Das Sekretariat ist hierfür am Freitag ab 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt.

Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:

Hortkinder: 6.45 Uhr- 8.30 Uhr Betreuung durch den Hort

8.30 Uhr- 12.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte

12.00 Uhr – 13.00/15.00/17.00 (je n. Anmeldung) Betreuung Hort

 

Nicht Hortkinder: 7.45 Uhr- 13.00 Uhr Betreuung durch Lehrkräfte der Schule

Für Kinder der Klassen 5 bis 8, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen weißt die Schule ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme am Fernlernunterricht online auf Grund der fehlenden technischen Infrastruktur an der Schule nur eingeschränkt möglich sein wird.

Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

➢ In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
➢ Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
➢ Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 

 

 

 

Gez.: G. Dülger

Schulleitung Südstadtschule

© 2020 Südstadtschule Pforzheim

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