Liebe Teilnehmer der Lernbrücken,
ab nächsten Montag, den 30.08.2021 dürfen Ihre Kinder an den Lernbrücken der Südstadtschule teilnehmen. Zu Ihrer Kenntnis und für die bessere Planung möchte ich Sie über die geltenden Rahmenbedingungen informieren:
1. Die Lernbrücken finden im Zeitraum vom 30.08.21 bis 10.09.21 immer Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr in den Räumen der Südstadtschule statt.
2. Die Einteilung der einzelnen Lerngruppen entnehmen Sie bitte der Tabelle:
Lerngruppenkinder der Klassen (aus SJ20/21) |
Lehrkraft |
Zimmer |
1b, Schüler der VKL-GS |
Hemminger/Akyüz |
24 |
1a, Schüler der VKL-GS |
Cardoso |
20 |
2a, 2b, 2c, 3a, 3c |
Prantl |
33 |
3b, 4a, 4b, 4c |
Heilmann |
23 |
5, 6, VKL-HS |
Marschall |
32 |
7, VKL-HS |
Ziener |
31 |
3. Lernmaterialen zur Aufarbeitung von Wissenslücken werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Ihre Kinder müssen jedoch mindestens geeignetes Schreibmaterial wie Stifte und einen Collegeblock mitbringen.
4. Maskenpflicht während der Lernbrücken! Unabhängig von den Inzidenzwerten, besteht an den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ø Im Schulgebäude: Klassenzimmer, Begegnungsflächen, Toiletten…
Ø Im Freien (Schulhof), falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Wie schon im vergangenen Schuljahr werden wir auf ausreichend Maskenpausen achten.
5. Testpflicht – Zutritts- und Teilnahmeverbot während der Lernbrücken! Auch während der schulischen Förderangebote in den Sommerferien gilt die Testpflicht, d. h. es muss zweimal pro Woche der Nachweis über einen negativen Test auf das Corona Virus vorgelegt werden. Dies gilt grundsätzlich für alle Schüler und das Personal.
Ø Für die Grundschule und der VKL-GS, bleibt es bei der Testung durch die Eltern zu Hause. Hierfür werden Ihre Kinder am Montag, den 30.08.21 die erforderlichen Schnelltest mitbekommen. Am Dienstag und Donnerstag jeder Woche, muss dann die Bestätigung der Durchführung im roten Testheft vorgelegt werden.
Ø Für die SchülerInnen der Werkrealschule und VKL-HS finden die Testungen, wie bisher auch, durch die Schüler selbst in der Schule statt.
Ø Ausnahmen von der Testpflicht; die Testpflicht gilt nicht für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Impfung nachweisen können. Weiterhin nicht für genesene Personen (Nachweis durch PCR-Test), deren Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt.
24.08.21; gez. G. Dülger (Schulleitung)