Sehr geehrte Eltern und Kolleginnen und Kollegen,
ab Mittwoch, den 23.02.22 befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Warnstufe.
Daraus ergeben sich auch Änderungen für den schulischen Bereich, die ab Montag, den 28.02.2022 (in den Faschingsferien) in Kraft treten.
1. Masken- und Testpflicht gelten in der Warnstufe unverändert fort.
2. Sportunterricht:
· Sport ist in der Warnstufe in allen Klassen- und Jahrgangstufen also auch wieder mit Körperkontakt möglich.
· Die Regelungen zur Kohorte(Sport nur kontaktarm mit Maske im Freien) bleiben auch in der Warnstufe grundsätzlich bestehen.
3. Musikunterricht:
· Es darf in geschlossenen Räumen wieder ohne Maske gesungen und unabhängig von der Größe des Raumes mit Blasinstrumenten musiziert werden. Die Regelung, dass dabei ein Mindestabstand von 2 Metern in alle Richtungen einzuhalten ist gilt jedoch auch in der Warnstufe.
4. Mehrtägig außerunterrichtliche Veranstaltungen
· Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bereits
ab dem 20. März 2022 wieder möglich.
Alle übrigen, Ihnen bereits bekannten Regelungen, gelten zunächst unverändert fort. Über noch geltende Schutzmaßnahmen nach dem 19. März 22 werden wir rechtzeitig informieren.
23.02.2022; gez.: G. Dülger (Schulleitung)