(Stand 03.03.2022)
Testarten und Konsequenzen
1. Selbsttest (alle Tests zu Hause bzw. ohne Überwachung, unabhängig vom
verwendeten Test-Kit)
Selbsttest positiv: Keine Quarantäne, aber unmittelbare Nachtestpflicht bei einer Teststelle
Nach-Test (Schnelltest oder PCR-Test) negativ: keine Quarantäne
Nach-Test positiv: 10 Tage Quarantäne (Testdatum Nachtest PLUS 10 Tage)
Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7.Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test
2. Schnelltest (dazu zählt auch der Test in der Schule, selbst wenn dieser vom Kind selber durchgeführt wird)
Test in der Schule positiv:
Nachtestpflicht nach pos. Test in der Schule (kein weiterer Test in der Schule!)
Der Schnelltest bei einer Teststelle ist (zunächst) ausreichend
o Pos. Nach-Test: Quarantäne bleibt bestehen (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage). (Unmittelbar danach zusätzlich durchgeführter neg. PCR-Test: s. neg. PCR-Test nach Schnelltest)
o Neg.Nach-Test:Schnelltestnegativ->jetztmussdasmiteinemPCR-Test zusätzlich überprüft werden! Andernfalls bleibt die Quarantäne bestehen!
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PCR-Test nach negativem Schnelltest ist auch negativ: Quarantäne ist beendet
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PCR-Test nach negativem Schnelltest ist wieder positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage)
Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test
Test einer Teststelle positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum PLUS 10 Tage)
! Wird unmittelbar daran anschließend ein PCR-Test gemacht und er ist negativ widerlegt das den pos. Schnelltest und die Quarantäne ist beendet.
Sonst gilt:
Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, erneuter Schnelltest einer Teststelle genügt
Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test
3. PCR-Test
Positiv: 10 Tage Quarantäne (Abstrichdatum PLUS 10 Tage)
Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test
Rechenbeispiel Quarantänedauer:
pos. Test bei einer Teststelle (Datum der Abstrichnahme) 07.03.2022: Quarantäne bis einschl. 17.03.2022, Freitestung (mind. 48 h Symptomfreiheit vorausgesetzt!) frühestens ab 14.03.2022 (neg. Testnachweis aufheben)
Der Testtag ist also immer Tag „0“, der nächste Kalendertag ist Tag 1 der Quarantäne, auch, wenn man sich am Testtag bereits in Quarantäne begeben musste.
Selbsttests zählen nicht mit bei der Berechnung der Quarantänedauer!