Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Am 3. Mai wurde die Corona-Verordnung geändert. Dadurch ergaben sich relevante Änderungen, welche auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben:
- Positiver Schnelltest oder PCR Test
Wenn die betroffene Person 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z.B. Husten und Fieber) hat, endet die Absonderungspflicht nach fünf Tagen.
Treten nach diesen fünf Tagen weiterhin Krankheitssymptome auf, endet die Isolation erst nach zehn Tagen.
Ein negativer Test ist nicht mehr notwendig!
- Kontakt zu einer positiv getesteten Person:
Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen sich nicht mehr in Absonderung begeben. Das ist unabhängig von deren Impf- und Immunstatus.
Es wird empfohlen, dass diese Personen ihre Kontakte für zehn Tage reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten.
Das bedeutet konkret, dass Schülerinnen und Schüler trotz Kontakt regulär am Unterrichtsbetrieb teilnehmen können!