Unterrichtsorganisation an der Südstadtschule (Werkrealschule) ab 22. Februar 2021 (12.02.21)

Sehr geehrte Eltern  und Erziehungsberechtigten der Werkrealschule,

 

wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen angekündigt, hat die Landesregierung in Baden-Württemberg zwar beschlossen, die Schulen  ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder schrittweise zu öffnen. Bezüglich der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 bleibt jedoch der Fernunterricht zu Hause vorerst als Unterrichtsform  erhalten. 

Ein Präsenzunterricht an der Schule  in den Klassen 5 bis 8 findet nicht statt.

 

Ausnahmen hierfür gelten nur für die Abschlussklassen.

 

Abschlussklassen: 

  • Für die Klasse 9 (Abschlussklasse) wird an der Südstadtschule 

ab 22. Februar 2021  weiterhin Präsenzunterricht an der Schule angeboten werden. 

 

Der Präsensunterricht wird weiterhin in geteilten Gruppen stattfinden: Die Gruppeneinteilung erhalten die SchülerInnen durch den Klassenlehrer Herr Sturm.

 

Der Präsenzunterricht ist nicht länger auf die Prüfungsfächer beschränkt.

 

Stundenplan

 

Klasse 9

Montag

Schule Gruppe1

Dienstag

Schule

Gruppe 2

Mittwoch

Schule

Gruppe 1

Donnerstag

Schule

Fachunterricht

Freitag

Schule 

Gruppe 2

 

  1. Stunde

Sturm

Großpietsch

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Großpietsch

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

AES/Technik

Marsch/Gerich

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Sturm

 

  1. Stunde

Sturm

Sturm

Sturm

-

Großpietsch

 

 

 

  • Notbetreuung für SchülerInnen der Klassen 5 bis 7

 

Für die Kinder der Klassen 5 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine „Notbetreuung“ an der Südstadtschule angeboten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten/Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Ein Antrag auf Notbetreuung kann gegenüber der Schule mündlich, per Telefon, per Mail, oder auch schriftlich abgeben werden. Das Sekretariat ist hierfür am Freitag ab 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch besetzt und ab kommenden Montag/Dienstag zu den gleichen Zeiten.

Zeitrahmen: Die Notbetreuung deckt die gleichen Tage und Zeiten ab, die ein Kind ansonsten in der Schule beschult bzw. betreut worden wäre. Dies sind die Zeiten nach Stundenplan einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote. Im Einzelnen bedeutet dies:

Für Kinder der Klassen 5 bis 7, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen weißt die Schule ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme am Fernlernunterricht online auf Grund der fehlenden technischen Infrastruktur an der Schule nur eingeschränkt möglich sein wird.

Für einen Schulbesuch in Präsenz als auch für die Notbetreuung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die

  • In Kontakt zu einer mit dem Corona Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind oder
  • Sich innerhalb der vorausgegangenen 10 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; oder
  • Typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. 

 

 

  • Grundlagen zum Fernunterricht

 

Der Fernlernunterricht erfolgt an der Südstadtschule weitestgehend über die Lernplattform schulcloud der Südstadtschule und wird durch die Klassenlehrer organisiert. Hierfür bitte ich alle Eltern sicherzustellen, dass Ihr Kind den von der Schule eingerichteten Zugang für jedes Kind zur schulcloud der Südstadtschule nutzen kann. Die Organisation erfolgt über die Klassenlehrkräfte bzw. Fachlehrkräfte. 

 

 

 

 

 

12.02.2021; gez.: G. Dülger

Schulleitung Südstadtschule

 

 

 

 

 

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