Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer Beratungslehrkraft
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Pforzheim Südstadtschule Aile Eğitim Programı
(Eğitimler Türkçe dilinde yapılacaktır.)
Yer : Südstadtschule
Tarih: 07.02.2023- 28.03.2023, Salı günleri
Süre : 8 Hatta
Saat – Süre : 18.00 -19.30, 1,5 saat
Eğitimci: : Feyza DİNÇER, Karlsruhe Eğitim Ataşeliği Rehber Öğretmeni ve Psikolojik Danışmanı
EĞİTİM İÇERİĞİ
07.02.2023
Etkili İletişim Becerileri
Bu eğitimde birbirimizi nasıl daha iyi anlayabileceğimizi, çocuğumuzun ve kendimizin ihtiyaçlarına nasıl daha iyi cevap verebileceğimizi öğreneceğiz.
14.02.2023
Ergenlik ve Bedensel Gelişim
Bu eğitimde çocuklarımızın ergenliğe girerken deneyimleyebilecekleri duygusal, düşünsel ve davranışsal değişiklikleri konuşacağız. Aynı zamanda çocuğuklarımızın bedensel gelişim ile ilgili merak ettikleri soruları nasıl cevaplayabileceğimizi keşfedeceğiz.
21.02.2023:
Olumlu Davranış Kazandırma
Bu eğitimde çocuklarımızı olumlu, iyi davranışlara nasıl yönlendireceğimizi öğreneceğiz.
28.02.2023:
İstenmeyen Davranışları Değiştirme
Bu eğitimde kural belirlemeyi, kurallara uyulmaması halinde yapılacakları ve çocuğumuzda gördüğümüz istenmeyen davranışları değiştirmeyi öğreneceğiz.
07.03.2023:
Duygu Düzenleme
Bu eğitimde üzgünlük, öfke, kıskançlık gibi duygularımızı anlama, tanıma ve çocuklarımıza duygularıyla başa çıkmada yardımcı olmayı öğreneceğiz.
14.03.2023:
Sosyal ve Akademik Gelişim
Bu eğitimde çocuklarımızın hem arkadaşlık ilişkilerini gözden geçirecek hem de ders çalışma alışkanlığı kazandırma yollarını konuşacağız.
21.03.2023:
Sosyal, Duygusal ve Davranışsal Sorunlar
Bu eğitimde kardeş kıskançlığı, başkalarının eşyalarını izinsiz alma, kaygı ve
korkular, yalan söyleme konularını konuşacağız.
28.03.2023: Doğru ve Güvenli Tablet/ Telefon/ İnternet Kullanımı
ttps://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSel3kenCmBRxU1nubz7F6lZ_ewyUC1trmpVzVZgoVxs3zvLGw/viewform
Liebe Eltern;
zum Jahresende kurz vor dem Weihnachtsfest möchten wir die vergangenen Schulwochen an der Südstadtschule in aller Kürze für Sie zusammenfassen:
Ja, wir sind im September mit vollem Elan und einer super Personalversorgung in das neue Schuljahr 2022/23 gestartet. Wir durften drei neue Kolleginnen und Kollegen an der Südstadtschule begrüßen. In der Werkrealschule verstärkt Herr Becker das WRS-Team und in der Grundschule sind Frau Murthy, Frau Winterhoff und Frau Mayer hinzugekommen.
Zusätzlich wird die Grundschule durch unsere Lehramtsanwärterinnen Frau Schlögl und Frau Hensinger im eigenständigen Unterricht unterstützt. Beide bereiten sich nun in den kommenden Wochen intensiv auf Ihre Prüfungen vor. Personaltechnisch gab es noch eine Premiere! Seit dem Schuljahr 2022/23 hat die Südstadtschule eine zusätzliche Unterstützung durch eine Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr. Wir freuen uns sehr Frau Balci bei uns zu haben und schauen erwartungsvoll gemeinsam mit ihr auf die zweite „Hälfte“.
Schon bitte Oktober zeichnete sich jedoch erheblicher Personalausfall ab. Gottseidank überwiegend in Form von sich ankündigendem Nachwuchs. Wir wünschen allen Lehrkräften „in guter Hoffnung“, zwangsweise vom Präsensunterricht ausgeschlossen, alles Gute für die noch kommende Wartezeit. Bei allen notwendigen Kürzungen in den letzten Wochen haben wir es zumindest geschafft die Theater-AG (Hr. Harth/Fr. Neumayer), den neuen Schulchor (Fr. Prantl/Hr. Tropf) und die Fußball-AG (Hr. Gerich) der Werkrealschule personell zu erhalten. Auch dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen die in dieser schwierigen Lage einige Überstunden für Ihre Kinder in Kauf genommen haben.
Auch im Bereich der Digitalisierung gibt es Neuigkeiten. Die Umbaumaßnahmen im Bereich Verkabelung und Installation von WLAN in den Klassen- und Fachräumen sind auf der Zielgeraden. Zu Beginn des neuen Jahres sollen die Präsentationseinheiten (Displays) für die Zimmer geliefert und installiert werden. Nach erfolgter Bauabnahme durch die Stadt kann dann endlich mit dem digitalen Unterricht technisch begonnen werden.
Im Bereich der Schulentwicklung arbeiten die Stufenteams unteranderem an der Aktualisierung der Fachpläne für jedes Unterrichtsfachs, an einem verbindlichen Mediencurriculum, der Überarbeitung der Hausordnung und an einem Konzept zur Neuregelung der Smartphone Nutzung an der Südstadtschule. Die bereits letztes Jahr angekündigten Pausenspielgeräte sind nun endlich im Haus und ab Januar 2023 für den Einsatz in den Klassen der Grundschule einsatzbereit.
Mein größter Dank gilt einem tollen Kollegium, dass es durch hohen persönlichen Einsatz geschafft hat, dass der bestehende Personalmangel im Schulalltag für Ihre Kinder durch gemeinsame positive Lern- und Freizeiterlebnisse kaum spürbar waren.
Wir wünschen uns von ganzem Herzen, dass wir auch im neuen Jahr mit Ihren Kindern hier in der Schule den Unterricht fortführen dürfen.
Unser herzliches Dankeschön gilt allen Kooperationspartnern der Südstadtschule, die uns bei der Unterrichts- und Schularbeit so tatkräftig unterstützen und natürlich dem Elternbeirat und dem Förderverein.
Im Namen des Kollegiums wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind / Ihren Kindern sowie allen Angehörigen friedvolle Weihnachtstage und ein glückliches neues Jahr 2023!
Mit freundlichen Grüßen
Rektorin Südstadtschule
Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger,
das letzte Kindergartenjahr Ihres Kindes hat begonnen, es gehört jetzt zu den „Großen“ und soll dieses Jahr eingeschult werden.
Um Sie bei diesem großen Schritt zu begleiten, laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend rund um Schulreife und Einschulung
am Donnerstag, 12. Januar 2023
um 18.30 Uhr in den Physiksaal der Südstadtschule
ein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Gabriele Dülger, Schulleiterin
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
zum Schulstart möchte ich Sie in aller Kürze über die wichtigsten Regelungen zum Schuljahr 2022/23 unter Pandemiebedingungen informieren:
(1) Präsenzunterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen:
Schulschließungen sind nicht vorgesehen, außerunterrichtliche Veranstaltungen können, auch mehrtägig, stattfinden.
(2) Ausnahmen von der Teilnahme am Präsenzunterricht:
Schüler*innen können weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden. Voraussetzung: Vorlage einer ärztliche Bescheinigung! Eine selektive Befreiung in einzelnen Fächern oder einzelnen Veranstaltungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Leistungsfeststellungen/Versetzungsentscheidungen:
Die Möglichkeit zur Unterschreitung der Mindestanzahl an vorgeschriebenen schriftlichen Leistungsfeststellungen entfällt. Das heißt die Vorgaben der § 9 NVO sind einzuhalten.
(4) Leistungsfeststellung im Fernunterricht (nur bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung): Erbrachte Leistungen im Fernunterricht können bei der Notengebung berücksichtigt werden. Klassenarbeiten/schriftliche Wiederholungsarbeiten sollen aber weiterhin im Präsenzunterricht erbracht werden (Einbestellung zu eigenem Termin).
(5) Versetzungsentscheidungen
Die Voraussetzungen der Verordnung gelten wieder: Eine Aussetzung der Versetzungsentscheidung ist nicht mehr „voraussetzungslos“ möglich. In Ausnahmefällen Anerkennung „besonders schwerwiegender Gründe“ weiterhin möglich.
(6) Freiwillige Wiederholung
Negative Folgen bleiben ausgesetzt, weiterhin zum Halbjahr und in Klasse 9 möglich.
(7) Gremiensitzungen
Gremiensitzungen und Konferenzen sollen in der Regel wieder in Präsenz stattfinden.
(Virtuelle Sitzungen, beim Vorliegen wichtiger Gründe, weiterhin grundsätzlich möglich.)
(8) Testung mit Schnelltests
Schüler*innen, Kindern und dem Personal werden einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe an die Schüler*innen erfolgt über die Schule Anfang Oktober.
Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegt, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden. Eine Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anordnung einer generellen Testpflicht ist ab 1. Oktober nach dem Infektionsschutzgesetzt möglich.
(9) Maskenpflicht
Zum Schulstart am 12.9.2022 gibt es keine Maskenpflicht an der Grund- und Werkrealschule.
Ab dem 1. Oktober 2022 besteht nach dem Infektionsschutzgesetzt die Möglichkeit für den Schulbereich unter bestimmten Voraussetzungen eine Maskenpflicht für Personal und Schüler*innen ab dem fünften Schuljahr anzuordnen.
(10) Schulbetrieb bei kritischer Energieversorgung
Schulschließungen oder Einschränkungen des Präsenzbetriebs zur Einsparung von Energie sind nicht vorgesehen. Die Schulträger prüfen in Abstimmung mit der Schulleitung, welche Möglichkeiten zur Einsparung von Heizenergie und Elektrizität unter Sicherstellung des Präsenzunterrichts bestehen.
· Für Schulen wird, nach allen geltenden gesetzlichen Vorgaben, aktuell eine Temperatur
von 20 °C als ausreichend angesehen. Die Raumtemperatur kann allerdings zum Beispiel beim Lüften auch kurzzeitig unterschritten werden. Hier können alternative Maßnahmen, wie das Tragen wärmerer Kleidung ergriffen werden.
· Für Sporthallen soll eine Raumtemperatur von 19° C. eingehalten werden.
· In Aufenthaltsräumen, wie dem Lehrerzimmer und der „Mensa“ im Hortbetrieb gilt ein Temperaturrichtwert von 21°C.
Kühlere Raumtemperaturen sind kein Entschuldigungsgrund. Schüler*innen die dem Unterricht unentschuldigt fern bleiben, haben keinen Anspruch auf Fernunterricht und verletzen ihre Schulpflicht.
Sollten Schwimmbäder schließen müssen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Schwimmunterricht verschoben und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.
Weiterhin wird das Stoßlüften generell für alle Klassen- und Fachräume empfohlen. So kann frische Luft in den Raum kommen und die verbrauchte Luft wird abtransportiert. Das kurzzeitige Absinken der Temperatur um 2 bis 3 Grad Celsius wird durch die in Wände, Decken und Böden gespeicherte Wärme schnell wieder ausgeglichen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern alles Gute zum Schulstart!
Mit freundlichen Grüßen
gez.: G. Dülger (Schulleitung)