Liebe Teilnehmer der Lernbrücken,
ab nächsten Montag, den 30.08.2021 dürfen Ihre Kinder an den Lernbrücken der Südstadtschule teilnehmen. Zu Ihrer Kenntnis und für die bessere Planung möchte ich Sie über die geltenden Rahmenbedingungen informieren:
1. Die Lernbrücken finden im Zeitraum vom 30.08.21 bis 10.09.21 immer Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr in den Räumen der Südstadtschule statt.
2. Die Einteilung der einzelnen Lerngruppen entnehmen Sie bitte der Tabelle:
Lerngruppenkinder der Klassen (aus SJ20/21) |
Lehrkraft |
Zimmer |
1b, Schüler der VKL-GS |
Hemminger/Akyüz |
24 |
1a, Schüler der VKL-GS |
Cardoso |
20 |
2a, 2b, 2c, 3a, 3c |
Prantl |
33 |
3b, 4a, 4b, 4c |
Heilmann |
23 |
5, 6, VKL-HS |
Marschall |
32 |
7, VKL-HS |
Ziener |
31 |
3. Lernmaterialen zur Aufarbeitung von Wissenslücken werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Ihre Kinder müssen jedoch mindestens geeignetes Schreibmaterial wie Stifte und einen Collegeblock mitbringen.
4. Maskenpflicht während der Lernbrücken! Unabhängig von den Inzidenzwerten, besteht an den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ø Im Schulgebäude: Klassenzimmer, Begegnungsflächen, Toiletten…
Ø Im Freien (Schulhof), falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Wie schon im vergangenen Schuljahr werden wir auf ausreichend Maskenpausen achten.
5. Testpflicht – Zutritts- und Teilnahmeverbot während der Lernbrücken! Auch während der schulischen Förderangebote in den Sommerferien gilt die Testpflicht, d. h. es muss zweimal pro Woche der Nachweis über einen negativen Test auf das Corona Virus vorgelegt werden. Dies gilt grundsätzlich für alle Schüler und das Personal.
Ø Für die Grundschule und der VKL-GS, bleibt es bei der Testung durch die Eltern zu Hause. Hierfür werden Ihre Kinder am Montag, den 30.08.21 die erforderlichen Schnelltest mitbekommen. Am Dienstag und Donnerstag jeder Woche, muss dann die Bestätigung der Durchführung im roten Testheft vorgelegt werden.
Ø Für die SchülerInnen der Werkrealschule und VKL-HS finden die Testungen, wie bisher auch, durch die Schüler selbst in der Schule statt.
Ø Ausnahmen von der Testpflicht; die Testpflicht gilt nicht für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Impfung nachweisen können. Weiterhin nicht für genesene Personen (Nachweis durch PCR-Test), deren Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt.
24.08.21; gez. G. Dülger (Schulleitung)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
am Montag, den 31.05.2021 hat das Landratsamt Enzkreis bekanntgemacht, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bezogen auf den Stadtkreis Pforzheim seit fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt. Das bedeutet, dass die Maßnahmen des § 28b Abs. 1 IfSG somit für die Stadt Pforzheim ab Mittwoch, den 02.06.2021 außer Kraft treten.
Für die Südstadtschule gelten daher am Montag, den 07.06.2021 folgende Regelungen:
a) Grundschule (Klassen 1 bis 4 + VKL GS)
· Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
· Ganze Klasse wird vollständig im Klassenverband unterrichtet.
· Unterricht nach den aktuellen Stundenplänen.
· Lerngänge in die Natur (o.Maske) erlaubt.
· Sportunterricht ist im Freien im Klassenverband (ohne Maske) gestattet.
· Das Abstandsgebot ist aufgehoben.
· Die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und im Klassenraum gilt weiterhin!
· Die Testpflicht gilt ebenso weiterhin. Testtage Montag/Mittwoch. Die Testausgabe an die Grundschüler erfolgt am ersten Schultag (Montag, 7.6.21). Nachweise müssen in der ersten Woche ab Dienstag vorliegen.
· Leistungskontrollen sind aus päd. Gründen frühestens ab der 2. Schulwoche (ab 14.06.21) geplant.
b) Werkrealschule (Klassen 5 bis 9 + VKL HS)
· Für die Werkrealschule (Klasse 5 – 9 + VKL HS) gilt ab Montag, den 07.06.2021 wöchentlicher Wechselunterricht in geteilten Gruppen.
o Gestartet wird in der ersten Schulwoche (ab 07.06.21) mit Gruppe B in Präsenz, Gruppe A erhält Materialpakete für den Fernunterricht.
o Unterricht erfolgt nach den aktuellen Stundenplänen.
O Das Abstandsgebot ist weiterhin zwingend einzuhalten.
o Es gilt weiterhin die Masken- und Testpflicht für SchülerInnen die am Präsenzunterricht teilnehmen.
o Sportunterricht darf im Freien/im Klassenverband wieder stattfinden.Jedoch nur kontaktarm, ohne Maske.
o Notbetreuung für Klasse 5 bis 7 wird angeboten. Bitte melden Sie sich telefonisch ab Montag, den 7.6.21 im Sekretariat, wenn Sie für Ihr Kind einen Platz benötigen.
o Änderungen (Präsenzunterricht) vom Kultusministerium ab 21.06.2021 geplant.
o Leistungskontrollen möglich, aber erst nach erfolgter Wiederholungsphase.
· Ausnahmen – Abschlussprüfungen Klasse 9
In den kommenden zwei Wochen finden die schriftlichen Abschlussprüfungen für die Klasse 9 an der Südstadtschule statt. Auf Grund geänderter Vorgaben für die Durchführung der Prüfungen (CoronaVO) mit enormen Personalaufwand kann an den Prüfungstagen kein Präsenzunterricht für die Klassen 5 bis 8 angeboten werden.
+++ An folgenden Tagen findet daher kein Präsenzunterricht für die Klassen 5 bis 8 statt:
O Dienstag, 08.06.2021 – kein Präsenzunterricht; Fernunterricht Klassen 5-8
o Donnerstag, 10.06.2021 – kein Präsenzunterricht; Fernunterricht Klassen 5-8
o Dienstag, 15.06.2021 – kein Präsenzunterricht; Fernunterricht Klassen 5-8
01.06.2021; gez. G. Dülger - Schulleitung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,
mit Schreiben vom 27.04. und Ergänzungen vom 03.05.2021 haben die Schulen neue Hinweise/Änderungen zu folgenden Bereichen erreicht.
1. Rückkehr zum Wechselunterricht bei sinkenden Inzidenzwert
Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wurde. (Samstag gilt als Werktag) Das Verbot des Präsenzunterrichts tritt dann an dem übernächsten Tag außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.
Die Bekanntgabe erfolgt über das ständige Gesundheitsamt
Es ist eine mögliche Übergangsfrist für Schulen von bis zu drei Tagen, aus organisatorischen Gründen, möglich. Eine vorzeitige Aufnahme des Wechselunterrichts ist ausgeschlossen.
Wechselunterricht bedeutet, dass ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht vorliegen muss. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben für die Rhythmisierung; die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Ziel soll sein, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.
Sie Südstadtschule plant (nach vorheriger Bekanntgabe durch die Schulleitung), dass vor der Schulschließung durchgeführte System mit einem wochenweisen Wechselunterricht in halber Gruppenstärke fortzusetzen. (Start mit Gruppe 2)
2. Notengebung und Versetzungsordnung in der Grundschule
Dazu folgen in den nächsten Tagen weitere Informationen vom Kultusministerium.
3. Außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Sind bis 31. Juli 2021 vollständig untersagt. Erlaubt sind nur, Spaziergänge und Ausflüge in die Natur.
4.Schülerbeförderung/Maskenpflicht mit FFP-2 Masken
In den Bussen und sonst. Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, abweichend von den bestehenden Regelungen für die Schulen, eine Maskenpflicht mit FFP-2 Masken.
Bitte weisen Sie als Eltern ihre Kinder auf diese Sonderregelung hin.
In der Schule dürfen weiterhin FFP-2 Masken und OP-Masken getragen werden.
5. Elternabende sollen, auch im 2. Schulhalbjahr nicht durchgeführt werden.
6.Elterngespräche/Testpflicht
Dringend notwendige Elterngespräche dürfen weiterhin in Präsenz an Schulen terminiert und durchgeführt werden. Allerdings gilt für solche Gespräche (länger als 15 min.) ab sofort eine Testpflicht für alle Teilnehmer*innen.
Der negative Testnachweis kann in der Schule, am Gesprächstag, aus dem Testbestand der Schule, von den Teilnehmern durchgeführt werden; oder durch einen, nicht älter als 24 Stunden, „Bürgertest“ mit schriftl. Bescheinigung durch die Teilnehmer erbracht werden.
Ausnahme: Für einen „Kurzbesuch“ in der Schule, nicht länger als 15 Minuten, ist weiterhin kein Test bzw. negativer Testnachweis erforderlich.
7. Lernbrücken in den Sommerferien sind wohl vom Kultusministerium angedacht. Hier sollen in den nächsten Tagen weitere Informationen kommen.
8.Merkblatt bezüglich Entschädigungsansprüche
Bitte beachten Sie das angehängte Merkblatt für Entschädigungsansprüche.
04.05.2021; gez. G. Dülger (Schulleitung)
Pforzheim, den 23.04.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten der Südstadtschule,
wie in meinem Schreiben vom Donnerstag bereits vermutet, wird die Landesregierung heute die Corona-Verordnung an die vom Bund beschlossenen Regelungen anpassen.
Ab sofort gilt in Pforzheim, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 165 liegt, ist zwingend der Übergang in den Fernunterricht für die Schulen vorgeschrieben.
Der Stadtkreis Pforzheim liegt bereits 3 Tage in Folge über dem neuen Grenzwert von 165.
Daher gelten für die Südstadtschule zwingend ab Montag, den 26.04.2021 folgende Regelungen:
Ausnahme:
Ergänzende Hinweise:
Ø Die Abschlussprüfungen finden unverändert nach Zeitplan statt.
(Keine Testpflicht)
Ø Eine Einbestellung der Schüler*innen in Kleingruppen zur Leistungskontrolle
(nur Sek.1 ab Klasse 5) kann weiterhin mit den bekannten Vorgaben erfolgen.
(Eine Testpflicht besteht hierfür nicht!)
Das Team der Südstadtschule möchte hier nochmals ausdrücklich betonen, dass oben genannte Regelungen auf Grund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes gelten. Wir bedauern alle hier ausdrücklich, dass wir ab Montag den geplanten Präsenz-unterricht nicht weiter fortsetzen dürfen.
gez. G. Dülger
(Schulleitung)