Liebe Eltern! 

In den vergangenen Wochen hat eine soganannte Tiktok-Challenge in den sozialen Medien an den Schulen in Baden-Württemberg für großen Ärger (unter anderem auch mit Polizeieinsätzen) gesorgt! 

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber! Denn meistens handelt es sich bei dabei um Straftaten wie Sachbeschädigung oder Brandstiftung. Außerdem gefährden die Kinder bei diesen Challenges nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Umfeld. 

Unter folgenden Links finden sie Angebote und Informationen, die Ihnen dabei weiterhelfen können:

 

 

 

(Stand 21.03.2022)

Testarten und Konsequenzen


1. Selbsttest (alle Tests zu Hause bzw. ohne Überwachung, unabhängig vom

verwendeten Test-Kit)
Selbsttest positiv: Keine Quarantäne, aber unmittelbare Nachtestpflicht bei einer Teststelle

 Nach-Test (Schnelltest oder PCR-Test) negativkeine Quarantäne
 Nach-Test positiv: 10 Tage Quarantäne (Testdatum Nachtest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, wenn der Nachtest ein positiver PCR-Test war. Der Schnelltest einer Teststelle genügt zur Freitestung.

AberErster negativer PCR-Test nach positivem Schnelltest: Quarantäne beendet. Wenn der Nachtest also nur ein pos. Schnelltest war (und kein PCR-Test), ist die Quarantäne mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testnachweises sofort beendet, auch vor dem 7. Tag.

2. Schnelltest (dazu zählt auch der Test in der Schule, selbst wenn dieser vom Kind selber durchgeführt wird)

Test in der Schule positiv:
 Nachtestpflicht nach pos. Test in der Schule (kein weiterer Test in der Schule!)

Der Schnelltest bei einer Teststelle ist (zunächst) ausreichend

Pos. Nach-Test: Quarantäne bleibt bestehen (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage). Besonderheit: Ein nach dem pos. Nach-Schnelltest zusätzlich durchgeführter negPCR-Test widerlegt diesen und die Quarantäne ist mit dem negativen PCR-Testnachweis beendet.

Neg. Nach-Test: Schnelltest negativ -> jetzt muss das mit einem PCR-Test zusätzlich überprüft werden! Andernfalls bleibt die Quarantäne bestehen!

  1. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist auch negativ: Quarantäne ist beendet

  2. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist wieder positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt
Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR- Test (da ein positiver Test bereits ein PCR-Test war)

Test einer Teststelle positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum PLUS 10 Tage)

Wird daran anschließend ein PCR-Test gemacht und er ist negativ widerlegt das den pos. Schnelltest und die Quarantäne ist beendet.

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Sonst gilt:

Freitestung nach positivem Schnelltest mit einem negativen Schnelltest frühestens ab Tag 7 der Quarantäne.

3. PCR-Test
 Positiv10 Tage Quarantäne (Abstrichdatum PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test (da der positive Test ein PCR-Test war)

Der Testtag ist immer Tag „0“, der nächste Kalendertag ist Tag 1 der Quarantäne, auch, wenn man sich am Testtag bereits in Quarantäne begeben musste.

Selbsttests zählen nicht mit bei der Berechnung der Quarantänedauer!

 

 

(Stand 03.03.2022)

Testarten und Konsequenzen
1. Selbsttest (alle Tests zu Hause bzw. ohne Überwachung, unabhängig vom

verwendeten Test-Kit)
Selbsttest positiv: Keine Quarantäne, aber unmittelbare Nachtestpflicht bei einer Teststelle

 Nach-Test (Schnelltest oder PCR-Test) negativkeine Quarantäne
 Nach-Test positiv: 10 Tage Quarantäne (Testdatum Nachtest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7.Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

2. Schnelltest (dazu zählt auch der Test in der Schule, selbst wenn dieser vom Kind selber durchgeführt wird)

Test in der Schule positiv:
 Nachtestpflicht nach pos. Test in der Schule (kein weiterer Test in der Schule!)

Der Schnelltest bei einer Teststelle ist (zunächst) ausreichend

Pos. Nach-Test: Quarantäne bleibt bestehen (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage). (Unmittelbar danach zusätzlich durchgeführter neg. PCR-Test: s. neg. PCR-Test nach Schnelltest)

Neg.Nach-Test:Schnelltestnegativ->jetztmussdasmiteinemPCR-Test zusätzlich überprüft werden! Andernfalls bleibt die Quarantäne bestehen!

  1. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist auch negativ: Quarantäne ist beendet

  2. PCR-Test nach negativem Schnelltest ist wieder positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum Schultest PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

Test einer Teststelle positiv: Quarantäne für 10 Tage (Testdatum PLUS 10 Tage)

Wird unmittelbar daran anschließend ein PCR-Test gemacht und er ist negativ widerlegt das den pos. Schnelltest und die Quarantäne ist beendet.
Sonst gilt:

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, erneuter Schnelltest einer Teststelle genügt
Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

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3. PCR-Test
 Positiv10 Tage Quarantäne (Abstrichdatum PLUS 10 Tage)

Freitestung frühestens ab Tag 7 der Quarantäne, Schnelltest einer Teststelle genügt Keine Freitestung vor dem 7. Tag, auch nicht mit einem negativem PCR-Test

Rechenbeispiel Quarantänedauer:

pos. Test bei einer Teststelle (Datum der Abstrichnahme) 07.03.2022: Quarantäne bis einschl. 17.03.2022, Freitestung (mind. 48 h Symptomfreiheit vorausgesetzt!) frühestens ab 14.03.2022 (neg. Testnachweis aufheben)

Der Testtag ist also immer Tag 0, der nächste Kalendertag ist Tag 1 der Quarantäne, auch, wenn man sich am Testtag bereits in Quarantäne begeben musste.

Selbsttests zählen nicht mit bei der Berechnung der Quarantänedauer!

Sehr geehrte Eltern und Kolleginnen und Kollegen,

 

ab Mittwoch, den 23.02.22 befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Warnstufe.

Daraus ergeben sich auch Änderungen für den schulischen Bereich, die ab Montag, den 28.02.2022 (in den Faschingsferien) in Kraft treten.

 

1.    Masken- und Testpflicht gelten in der Warnstufe unverändert fort.

 

2.    Sportunterricht:

 

·      Sport ist in der Warnstufe in allen Klassen- und Jahrgangstufen also auch wieder mit Körperkontakt möglich.

 

·      Die Regelungen zur Kohorte(Sport nur kontaktarm mit Maske im Freien) bleiben auch in der Warnstufe grundsätzlich bestehen.

 

 

3.    Musikunterricht:

 

·      Es darf  in geschlossenen Räumen wieder ohne Maske gesungen und unabhängig von der Größe des Raumes mit Blasinstrumenten musiziert werden. Die Regelung, dass dabei ein Mindestabstand von 2 Metern in alle Richtungen einzuhalten ist gilt jedoch auch in der Warnstufe.

 

4.    Mehrtägig außerunterrichtliche Veranstaltungen

 

·      Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bereits

ab dem 20. März 2022 wieder möglich.

 

 

Alle übrigen, Ihnen bereits bekannten Regelungen, gelten zunächst unverändert fort. Über noch geltende  Schutzmaßnahmen nach dem 19. März 22 werden wir rechtzeitig informieren.

 

 

 

 

23.02.2022; gez.: G. Dülger (Schulleitung)

Anmeldung der Schüler an der weiterführenden Schule

Südstadtschule Haupt- und Werkrealschule

 

Montag, den 7.3.22 bis Donnerstag, den 10.3.22

von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Sekretariat der Südstadtschule

im Verwaltungsgebäude, Pav. 3

 

Mitzubringen sind:

*Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original

*Ausweisdokument

*Impfheft (Masern-Impfschutzgesetz)

 

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit im Sekretariat Frau Miketta/ Frau Klotz unter der Telefonnummer 07231-392337 melden.

 

Wir freuen uns auf Sie/Euch!

 

 

 

 

 

 

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