Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

nun bewegen wir uns auch im zweiten Schulhalbjahr mit großen Schritten Richtung Sommerferien. Wir danken allen Eltern und Unterstützern der Südstadtschule für Ihren Einsatz und hoffen alle wieder gesund im neuen Schuljahr wiederzusehen.

 

Hier sind noch einige wichtige Informationen zum Ablauf der letzten Schultage:

 

  1. Montag und Dienstag, den 25. / 26.07.2022 findet ausschließlich Klassenlehrerunterricht von 8.35 bis 12.10  Uhr statt. Die erste und letzte Stunde im Stundenplan entfallen.

 

  1. Letzter Schultag am Mittwoch, den 27.07.2022 ist für alle Schülerinnen und Schüler um um 11.15 Uhr (nach der 4. Stunde). 

 

Ø  Zeugnisausgabe erfolgt nur an diesem Tag. 

Für nicht anwesende Schülerinnen und Schüler erst nach den Ferien.

 

 

Ø  Abschlussgottesdienst um 9.00 Uhr in der Stadtkirche

Treffpunkt ist um 8.30 Uhr im Klassenzimmer, um gemeinsam zur Kirche zu laufen.

Die Gestaltung des Programms übernehmen die Kinder der einzelnen Religionsklassen. Auch wenn ihr Kind nicht christlich getauft  oder gläubig ist, kann es an diesem gemeinsamen Abschlussfest in der  Kirche teilnehmen und dadurch unsere Schulgemeinschaft pflegen.

 

 

Erster  Schultag am Montag, den 12.09.2022

  • Unterrichtsbeginn 8.35 Uhr
  • Unterrichtszeiten in der ersten Schulwoche – entnehmen sie bitte diesem Link!

  • Über Ablauf und Ausgestaltung des Schulstarts unter Pandemiebedingungen im September in Bezug auf Testpflichten, Masken usw. liegen uns leider noch keine Informationen des Ministeriums vor; sobald diese vorliegen werden wir Sie umgehend informieren.

 

Das Kollegium und die Schulleitung der Südstadtschule wünschen allen Schülerinnen und Schülern  und Ihren Eltern schöne und erholsame Ferien!

 

 

Was ist das 9-Euro-Ticket und wann ist es erhältlich?

Das 9-Euro-Ticket ist ein Sonder- bzw. Schnupperangebot für den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Interessierte Kund*innen können es für die Monate Juni, Juli und August 2022 erwerben und bundesweit für Bus- und Bahnfahrten im öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse nutzen. Das Ticket

kostet für jeden einzelnen Monat 9 Euro.

 

Müssen sich Abo-Kunden (Schüler/Erwachsene) zusätzlich ein 9-Euro-Ticket kaufen?

Nein, das bestehende Abo gilt als 9-Euro-Ticket. Der normale Abopreis wird für diesen Zeitraum auf 9 Euro pro Monat reduziert oder das bereits für diese Monate zu viel
gezahlte Geld zurücküberwiesen (Jahreszahler).

 

Können Gruppen weiterhin für die Beförderung angemeldet werden?

Wir rechnen in den Monaten Juni bis August durch die bundesweite Einführung des 9 Euro- Tickets mit einer erhöhten Auslastung in unseren Bussen, die wir nur bedingt prognostizieren können. Gerade zu Stoßzeiten und auf beliebten Ausflugsstrecken rechnen wir mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Eine Gruppenanmeldung ist daher leider nicht möglich. Eine Mitnahme von größeren Gruppen kann nicht garantiert werden.

 

Wo kann ich mit meinem Abo im Aktionszeitraum fahren?

Die Abos gelten im Aktionszeitraum von Juni bis August bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr.

ACHTUNG: Die Schülerfreizeitregelung gilt nur in dem jeweiligen Verbund. Wenn Schüler:innen im August in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen möchten, müssen sie sich für diesen Zeitraum ein 9-Euro-Ticket kaufen.

 

In welchen Verkehrsmitteln gilt mein Abo?

Das Abo gilt im gesamten Aktionszeitraum bundesweit in kommunalen Verkehrsmitteln wie Linienbussen, Straßenbahnen/Trams, U- und Stadtbahnen und teilweise auch Fähren im öffentlichen Nahverkehr (z. B. in Hamburg und Berlin) sowie für den regionalen Schienenverkehr mit S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Zügen in der 2. Klasse. Wichtiger Hinweis: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn und auch nicht bei privaten Anbietern wie Thalys oder Flixbus/Flixtrain.

 

Kann ich mit meinem Abo den Fernverkehr (ICE/IC/EC/Flixtrain etc.) nutzen?

Nein. Der Fernverkehr der Deutschen Bahn und auch private Anbieter wie Flixbus/Flixtrain können mit dem bestehenden Abo nicht genutzt werden.

Gibt es zeitliche oder örtliche Begrenzungen bei der Nutzung?

Das Abo gilt im jeweiligen Geltungsmonat im gesamten öffentlichen Personennahverkehr innerhalb Deutschlands während der üblichen Betriebszeiten.

ACHTUNG: Die Schülerfreizeitregelung gilt nur in dem jeweiligen Verbund. Wenn Schüler:innen im August in ganz Deutschland den ÖPNV nutzen möchten, müssen sie sich für diesen Zeitraum ein 9-Euro-Ticket kaufen.

 

Werden Busse und Bahnen in dieser Zeit nicht zu voll?

In den drei Monaten, in denen das 9-Euro-Ticket gilt, werden Busse und Bahnen wahrscheinlich wieder voller werden, als sie es in den letzten Monaten waren. Leider können wir als Verkehrsunternehmen kurzfristig nicht so viele zusätzliche Busse und Fahrpersonal beschaffen. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist daher nicht möglich.

 

 

 

 

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler!

 

Am 3. Mai wurde die Corona-Verordnung geändert. Dadurch ergaben sich relevante Änderungen, welche auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben:

 

  1. Positiver Schnelltest oder PCR Test

 

Wenn die betroffene Person 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z.B. Husten und Fieber) hat, endet die Absonderungspflicht nach fünf Tagen.

Treten nach diesen fünf Tagen weiterhin Krankheitssymptome auf, endet die Isolation erst nach zehn Tagen.

 

Ein negativer Test ist nicht mehr notwendig!

 

 

 

  1. Kontakt zu einer positiv getesteten Person:

 

Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen sich nicht mehr in Absonderung begeben. Das ist unabhängig von deren Impf- und Immunstatus. 

 

Es wird empfohlen, dass diese Personen ihre Kontakte für zehn Tage reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten. 

 

Das bedeutet konkret, dass Schülerinnen und Schüler trotz Kontakt regulär am Unterrichtsbetrieb teilnehmen können!

 

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, 

 

ab Sonntag, den 03. April 2022 wird Corona-Verordnung Schule erneut angepasst. 

Auf Grund der vielen, vielen Neuinfektionen ist es dennoch wichtig, vorsichtig zu sein.

 

Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 gilt:

 

1. Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Veranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist jedoch neben dem Impfen der wirksamste Schutz.

Es ist jedoch selbstverständlich möglich, die Maske weiterhin  freiwillig zu tragen.

 

2. Testpflicht gilt bis zu den Osterferien fort

Schülerinnen und Schüler werden weiterhin 2x pro Woche, Beschäftigte jeden Präsenztag, zu testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind quarantänebefreite Personen.

 

3. Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Die weitere Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln und das regelmäßige Lüften werden empfohlen. Die bisherigen Hygienevorgaben für den Unterricht im Fach Musik sind nicht mehr verpflichtend.

 

4. Regelungen zum Umgang mit Corona Infektionen in der Klasse

Die fünftägige „Kohorten Pflicht“ und auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

 

5. Zutritts- und Teilnahmeverbote

Ein mögliches Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt nur noch für Personen, die einer Testpflicht nicht nachkommen.

Personen die der Absonderungspflicht unterliegen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

 

6. Befreiung vom Präsenzunterricht

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist weiterhin auf Antrag möglich. 

Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die glaubhaft macht, dass der Schüler oder die Schülerin oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen muss. Bereits bewilligte Befreiungen bleiben gültig.

 

7. Veranstaltungen

Für Veranstaltungen gelten  keine Einschränkungen mehr.

 

8. Unterrichtsorganisation

Eine zeitweise Umstellung auf Fernunterricht soll, bis zu den Osterferien, in Absprache mit dem Schulamt weiterhin möglich sein. 

 

9. Abschlussprüfung und Prüfungsvorbereitung

Eine räumliche Trennung von immunisierten und nichtimmunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schüler ist nicht mehr erforderlich. Alle anderen Regelungen

Bzgl. den Prüfungen gelten fort.

 

 

 

01.04.22; gez. G. Dülger

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